Corona-Zusatzversicherung

unser Tarif zum Corona-Zusatzschutz wurde überarbeitet und mit einigen Verbesserungen versehen. Gleichzeitig wurden die Prämien abgesenkt.


Unteranderem greift die Urlaubsgarantie künftig auch, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das Urlaubsziel besteht. Zudem wird die Abschlussfrist an die Abschlussfrist der Reise-Rücktrittsversicherung angeglichen, was den Verkauf und die Produktberatung erleichtert.


Der Zusatzschutz beinhaltet nach wie vor die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisepreisabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

· Bei häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)

· Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise


Kunden, die ihren Corona-Reiseschutz bereits in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls von den Leistungsverbesserungen, denn im Schadenfall greifen die Anpassungen auch bei ihnen.




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